Führerschein-Aspiranten sind gesetzlich verpflichtet, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen. Um diese durchführen zu können, muss der Arzt eine entsprechende Fortbildung absolvieren und dann vom Land Vorarlberg als Gutachter bestellt werden. Regelmäßige Fortbildungen hierzu sind ebenfalls verpflichtend.
Dies ist eine private Leistung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.